ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)



§ 01, Allgemeines

Allgemeine Verbindlichkeiten:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge / Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden, im nachfolgenden auch Auftraggeber genannt, und der Firma DIGITALDRUCK3000, Ralf Gerhardt, Sigmundstr. 58, 90431 Nürnberg, im nachfolgenden auch Auftragnehmer genannt. Das Angebot von DIGIALDRUCK3000, richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzer) bzw. Händler. Kein Verkauf an Verbraucher/Endkunden (Privatpersonen i.S.d. § 13 BGB).  Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Unwirksamkeit anderer AGB:
Andere Allgemeine Geschäftsbestimmungen, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Es bedarf keinen Widerspruch gegen solche fremden AGB.



§ 02, Auskünfte

Haftungsausschluss für Auskünfte:
Es besteht keinerlei Haftung für erteilte Auskünfte von DIGITALDRUCK3000, diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.



§ 03, Angebote

Angebotsarten:
Alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die DIGITALDRUCK3000 für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB. Die genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.

Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften:
Alle in Angeboten gemachten Angaben, wie Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Angebotsfrist:
Ist das Angebot von DIGITALDRUCK3000 mit einer Frist versehen müssen Druckauftrag, Druckvorlagen und evtl. Vorauszahlungen, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei DIGITALDRUCK3000 eingegangen sein.

Vorbehalt der Änderung:
Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden DIGITALDRUCK3000 nicht. Offenkundiger Irrtum bindet den Auftragnehmer in keinem Falle.



§ 04, Auftragserteilung und Auftragsannahme

Bindung an den Auftrag:
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax, per e-Mail, oder per Übermittlung der Auftragsdaten über das Internet erteilt werden.

Auftrag durch übersendung der Druckunterlagen:
Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form (insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern) gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten, Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber schriftlich keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei DIGITALDRUCK3000 übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

Annahme des Auftrags:
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei DIGITALDRUCK3000 eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung:
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von DIGITALDRUCK3000 über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.

Auftragsbestätigung als neues Angebot:
Weicht die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der dieser Vertrag geschlossen ist.

Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung:
Der Vertrag zwischen DIGITALDRUCK3000 und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der vom Auftragnehmer gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung, durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten, als zustande gekommen.

Rücktritt vom Vertrag durch DIGITALDRUCK3000:
DIGITALDRUCK3000 ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, welche gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte von Dritten verletzten. In diesen Fällen kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.



§ 05, Haftung des Auftraggebers

Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber:
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von DIGITALDRUCK3000 fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

Besteller und Empfänger als Auftraggeber:
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

Besteller und Rechnungsempfänger als Auftraggeber:
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.



§ 06, Prüfausdrucke

Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke:
Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch DIGITALDRUCK3000 keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als standverbindlich anerkannt, wenn sie von Auftragnehmer erstellt bzw. angedruckt wurden. Der Auftraggeber kann bei DIGITALDRUCK3000 gegen besondere Vergütung, die Erstellung eines Andrucks in Auftrag geben. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern, auch den bei DIGITALDRUCK3000 erzeugten Andrucken, ist drucktechnisch bedingt ausgeschlossen.

Andruck als Druckmuster:
Der Auftraggeber kann von DIGITALDRUCK3000 gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucke nach einem vom Auftragnehmer erstellten Andruck in Auftrag geben. Lässt sich kein gem. dem Andruck entsprechendes Druckergebnis erzielen, wird der Auftrageber durch DIGITALDRUCK3000 unverzüglich hiervon unterrichtet.



§ 07, Druckfreigabe

Imprimatur:
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist DIGITALDRUCK3000 mit der Herstellung eines Andrucks beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Kenntnisnahme des Andrucks nicht unverzüglich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. DIGITALDRUCK3000 ist nicht verpflichtet, die Druckdaten vor dem Druck vom Kunden, beispielsweise per Faxkopie, e-Mail oder ähnlich üblichen Kontrollmöglichkeiten, bestätigen und zum Druck freigeben zu lassen.



§ 08, Besondere Vergütungen

Vergütung bei Änderung des Auftrags:
Nach Auftragsannahme durch DIGITALDRUCK3000 veranlasste Änderungen, werden einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5,95 Euro inkl. MwSt. je Änderung berechnet.

Vergütung von Vorarbeiten:
Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Skizzen, Entwürfe, Computersatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.

Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag:
DIGITALDRUCK3000 ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten, insbesondere Arbeiten an den Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, sofern dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die 10 v.H. der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, holt der Auftragnehmer für den Teil der Mehrkosten, der 10 v.H., mindestens aber 23,80 Euro inkl. MwSt., übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers ein.

Vergütung bei Vertragsrücktritt:
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch DIGITALDRUCK3000 aus wichtigem Grunde oder genehmigt der Auftragnehmer den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht DIGITALDRUCK3000 Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die vom Auftragnehmer ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17,85 Euro inkl. MwSt. berechnet.

Versandkosten:
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind DIGITALDRUCK3000 zu ersetzen bzw. zu vergüten.



§ 09, Grundsätze der Auftragsausführung

Handelsbrauch:
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten:
DIGITALDRUCK3000 führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese jedoch nicht vom Auftragnehmer verschuldet sind.

Ausschluss der Prüfungspflicht:
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens DIGITALDRUCK3000. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

Datensicherheit:
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

Datensicherung:
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. DIGITALDRUCK3000 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.



§ 10, Vorauszahlung und Bürgschaft

Vorauszahlung:
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme:
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann DIGITALDRUCK3000 auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an DIGITALDRUCK3000 in Verzug befindet.



§ 11, Fertigstellungstermine

Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine:
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

Ausschluss von Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch DIGITALDRUCK3000 sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Frist zur Leistung oder Nacherfüllung:
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist DIGITALDRUCK3000 eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem 8 Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.

Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist:
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch sind die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen, dem Auftragnehmer zu vergüten.

Fixtermine:
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von DIGITALDRUCK3000 schriftlich als Fixtermin bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10 v.H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.

Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen:
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch sind die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen, dem Auftragnehmer zu vergüten. Zusätzlich haftet DIGITALDRUCK3000 für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt:
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die das Fertigstellen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von DIGITALDRUCK3000 zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei DIGITALDRUCK3000, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist. Eine Haftung durch DIGITALDRUCK3000 ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Verzug des Auftraggebers:
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung oder Zahlung berechtigt DIGITALDRUCK3000 darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.



§ 12, Versand

Gefahrenübergang beim Versand:
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden. So geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftrageber im Verzug der Annahme ist.

Haftungsausschluss für den Frachtführer:
>Mit dem Versand beauftragt DIGITALDRUCK3000 unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine.

Versicherung des Frachtführers:
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch DIGITALDRUCK3000 nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer:
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an DIGITALDRUCK3000 ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.



§ 13, Annahme und Rechnungslegung

Holschuld des Auftraggebers:
Für die von DIGITALDRUCK3000 hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.

Bedeutung der Rechnung:
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von DIGITALDRUCK3000 hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.

Genehmigung und Änderung der Abrechnung:
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. DIGITALDRUCK3000 kann gegebenenfalls bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe der Beanstandungen bei DIGITALDRUCK3000 gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen vom Auftragnehmer nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber DIGITALDRUCK3000 die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.

Annahmeverzug:
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist DIGITALDRUCK3000 berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Der Auftragnehmer kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind DIGITALDRUCK3000 zu erstatten.



§ 14, Eigentumsvorbehalt

Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DIGITALDRUCK3000. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum von DIGITALDRUCK3000 bleibt.

Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts:
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an DIGITALDRUCK3000 ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für DIGITALDRUCK3000 bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

Vorbehaltseigentum:
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist DIGITALDRUCK3000 als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.



§ 15, Zahlung

Zahlungsverzug:
Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch nach Anlieferung oder dem 1. Versuch der Anlieferung der Ware oder Leistung durch DIGITALDRUCK3000 in Zahlungsverzug.

Verzugsschaden:
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber DIGITALDRUCK3000 in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn der Auftragnehmer hat seine Leistung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins 8% über dem Basiszinssatz. Weist DIGITALDRUCK3000 nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist, insbesondere weil der Auftragnehmer selbst bei einer deutschen Bank Kredite aufnehmen musste, so steht DIGITALDRUCK3000 die Geltendmachung des höheren Schadens zu.

Schecks und Kreditkarten:
Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber, nicht erfüllungshalber, angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für DIGITALDRUCK3000 verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro inkl. MwSt. fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.

Aufrechnungsverbot:
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.



§ 16, Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

Gewährleistungsausschluss für Druckdaten:
DIGITALDRUCK3000 druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch den Auftragnehmer entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von DIGITALDRUCK3000 im Internet veröffentlicht sind oder schriftlich beim Auftragnehmer angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Formats, Druckdaten die Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck:
>Hat der Auftraggeber keinen durch DIGITALDRUCK3000 erstellten Andruck beauftragt u. abgenommen, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Andrucks ohne jede Bedeutung ist.

Gewährleistung in besonderen Fällen:
DIGITALDRUCK3000 übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von dem Auftragnehmer selbst erstellt wurden oder in denen DIGITALDRUCK3000 selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt DIGITALDRUCK3000 auch dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form erhältlichen Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung missachtet hat.

Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware:
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

Reklamationsfrist:
>Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

Geringfügige Abweichung vom Vertrag:
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden. Drucktechnisch und Material bedingte Abweichungen sowie eventuelle Schrumpfung / Ausdehnung und Farbabweichungen können bei der Produktion in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden.

Sachmängel eines Teils der Lieferung:
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Reklamation des eingesetzten Materials:
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DIGITALDRUCK3000 nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Der Auftragnehmer kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien. Desweiteren weisen wir daraufhin, daß sich die evtl. angegebene Haltbarkeit auf die Druckträgermaterialien, jedoch nicht auf den Digitaldruck, bezieht. Die Haltbarkeit des Druckes wird über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgewährleistung hinaus nicht garantiert.

Nacherfüllung bei Sachmängeln:
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt DIGITALDRUCK3000 nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

Rückgabe reklamierter Waren:
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an DIGITALDRUCK3000. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Auftragnehmer bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben, so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von DIGITALDRUCK3000 fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.

Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung:
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht DIGITALDRUCK3000 eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem 8. Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei DIGITALDRUCK3000.

Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln:
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.



§ 17, Haftung

Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes:
DIGITALDRUCK3000 haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch von DIGITALDRUCK3000 grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf maximal die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Leichte Fahrlässigkeit:
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber DIGITALDRUCK3000, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser vom Auftragnehmer arglistig verschwiegen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

Klageausschlussfrist:
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen diese innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch DIGITALDRUCK3000 klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.



§ 18, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Copyright:
An kreativen Leistungen, die von DIGITALDRUCK3000 erbracht wurden, insbesondere an vom Auftragnehmer entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält DIGITALDRUCK3000 alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter:
Die Drucksachen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers oder eines durch ihn eingeschalteten Dritten erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für die zu druckenden Daten ist und keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden oder seine Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt DIGITALDRUCK3000 hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bedingungslos frei.



§ 19, Eingebrachte Sachen

Eingebrachte Sachen:
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch DIGITALDRUCK3000 für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Archivierungsauftrag:
Vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch DIGITALDRUCK3000 für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Datenwiederherstellung:
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch DIGITALDRUCK3000 wird berechnet.



§ 20, Sonstiges

Sonstiges:
Der Auftragnehmer ist berechtigt dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.



§ 21, Datenschutz

Speicherung personenbezogener Daten:
Informationen zu dem Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.



§ 22, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Nürnberg.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Nürnberg.

Anwendung deutschen Rechts:
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel:
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

 

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